Berufliche Qualifizierung ist das Gebot der Stunde – dabei helfen Fördermittel.
Kein Berufsweg wird heute von der Ausbildung bis zum Rentenalter derart geradlinig verlaufen, wie in der Vergangenheit. Auch und gerade in technischen Berufen erfordern Fortschritt und Digitalisierung lebenslanges Lernen, um in eine gesicherte berufliche Zukunft zu gehen. Unumgänglich ist es auch für die Unternehmen, die Weiterbildungswünsche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen und ihre Beschäftigten für persönliche Qualifizierungen zu begeistern. Letztlich kommt dieses Engagement allen zugute: Arbeitnehmer und -nehmerinnen sichern sich Karriere- und Aufstiegschancen, der Betrieb bleibt mit frischem Know-how auf der Höhe der Zeit und wettbewerbsfähig.
Das Beste dabei: Für diese Investition in die Zukunft bewilligen das Land NRW, der Bund und die Europäische Union Fördermittel – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen. In diesem und den folgenden BZW-Newsletteren werden wir einen genaueren Blick auf einzelne Fördertöpfe werfen. Wir beginnen mit der „Förderung für die berufliche Entwicklung von Erwerbstätigen“.
Mit dem Programm will die NRW-Landesregierung Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen unterstützen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Die kostenlose ein- bis neunstündige Beratung wird von qualifizierten Beraterinnen und Beratern durchgeführt.
Ziel der Beratung ist, „die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden“. Auch Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder Minijob, sowie Ältere und Un- und Angelernte können die Beratung in Anspruch nehmen.
Genauso sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesprochen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder Beschäftigte, die einen neuen Arbeitsplatz finden müssen, weil ihr jetziger Betrieb von Insolvenz bedroht ist. Darüber hinaus können Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine Erstberatung zur Anerkennung dieser Qualifikationen in Anspruch nehmen. Die Ratsuchenden setzen sich in den Gesprächen mit ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen auseinander. Sie erhalten wichtige Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildungen sowie finanzielle Förderung. So entwickeln sie mit Unterstützung der Beraterinnen und Berater eine passende Lösung für ihre berufliche Zukunft.