Chancen im Wandel: Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Mit dem seit 1. Januar 2019 gültigen Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf den strukturellen Wandel und öffnet die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Wurden bislang nur an- und ungelernte sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Fördermitteln unterstützt, werden nun Weiterbildungskosten für Beschäftigte aller Betriebsgrößen anteilig gefördert. Ebenso erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Zeit der Weiterbildung.
Mit dem neuen Gesetz soll die Weiterbildung insbesondere bei solchen Arbeitnehmern gefördert werden, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Die Qualifizierungsoffensive des Bundes soll gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung neue Chancen in der Arbeitswelt eröffnen. Genauso können Menschen profitieren, die eine berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel herrscht.
Für weitere Fragen rund um das neue Förderinstrument steht das Berufsbildungszentrum der Industrie (BZI) gerne telefonisch unter 0 21 91 – 93 87 – 100 zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: www.bmas.de