QCG-zertifiziert:
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ziel:
Sicherheit und Fachwissen gehen bei elektrischen Installationen Hand-in-Hand. Bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen häufig jene elektrotechnischen Tätigkeiten an, die nach der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V3, bisherige BGV-A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Zunehmend werden diese Tätigkeiten auch von Nichtelektriker*innen in den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt. Damit für diesen Personenkreis das Fachwissen und der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen.
Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter*innen durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erwerben, womit der Lehrgang für diese Zielgruppe geeignet ist.
Ziel dieses Lehrgangs ist es, den Mitarbeitern die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die der oben genannten Durchführungsanweisung entsprechen.
Inhalt:
- Einschlägige gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die UVV
- Schutzmaßnahmen und -arten
- Wichtige Maßnahmen zur ersten Hilfe
- Instandhaltungsmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- An- und Abklemmen von elektrischen Betriebsmitteln
- Prüfen der elektrischen Sicherheit
- lehrgangsinterner Test
Zielgruppe:
Technische Mitarbeiter*innen aus Inbetriebnahme, Instandhaltung und ähnlichen Bereichen.
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