QCG (Qualifizierungschancengesetz)-zertifiziert

Stehen Sie mitten im Job und wollen sich für die Zukunft gut aufstellen? Möchten Sie Ihre bewährte Belegschaft fortbilden, um für künftige Herausforderungen gerüstet zu sein? Von den Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Denn sowohl die eigentliche Qualifizierungsmaßnahme als auch die Lohn- bzw. Gehaltfortzahlung während der Weiterbildung werden je nach Betriebsgröße anteilig oder sogar vollständig bezuschusst. Voraussetzung ist nur, dass die geplante Weiterbildung insgesamt mehr als 120 Stunden umfasst, die in Voll- oder Teilzeit und auch berufsbegleitend absolviert werden können. Damit kann das Ziel, Beschäftigung in Zeiten des strukturellen Wandels und einer rasant fortschreitenden Digitalisierung zu sichern, konsequent verfolgt werden. Genauso werden Weiterbildungen in Engpassberufen gefördert, um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Somit halten Arbeitgeber bestehendes Wissen im Betrieb und erweitern gleichzeitig die Kenntnisse ihrer vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um neue Entwicklungen.
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