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BZI – mehr als Ausbildung!

Die Metall- und Elektrogrundausbildung im BZI umfasst alle praktischen und theoretischen Fähigkeiten, die im ersten Ausbildungsjahr vermittelt werden müssen. Damit entlasten wir viele Industrieunternehmen in der Region, denen für die zeit- und personalintensive erste Zeit der Berufsausbildung die Kapazitäten fehlen. Mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres setzen die Azubis ihre Ausbildung in ihren Ausbildungsbetrieben fort und bringen dafür beste Voraussetzungen, modernes Know-how und frische Impulse mit. Ein großes Angebot an Fachlehrgängen und Kurse zur Prüfungsvorbereitung ergänzen die Grundausbildung. So ist das BZI der Garant dafür, dass unsere Unternehmen mit den besten Fachkräften ihre Zukunft gestalten können.


Die überbetriebliche Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr (Förderprogramm „3.1 Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel) wird mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds durchgeführt und erfolgt in den zuständigen Berufsbildungsstätten und unterstützt die betriebliche Ausbildung in Handwerks-, Industrie- und Handelsbetrieben. Förderberechtigte sind Auszubildende bzw. Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

Das Ziel dieses Projektes ist die Ausbildung qualifizierter Arbeitnehmende in der Baubranche, die gerüstet sind für die Arbeitswelt der Zukunft. Somit konnten in der Vergangenheit und zukünftig mehr Auszubildende in Bauberufe eingeführt, sowie hochwertig qualitativ ausgebildet werden. Es soll ein hoher Beschäftigungsstand und ein fairer Sozialschutz erreicht werden.

 

 

Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk

Wir führen Lehrgänge zur Überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk durch. Die Lehrgänge der Überbetrieblichen Unterweisung stellen sicher, dass alle Auszubildenden die relevanten Fertigkeiten ihres Ausbildungsberufes in der erforderlichen Tiefe einüben können – und zwar unabhängig vom Auftragseingang und von den Tätigkeitsschwerpunkten ihres jeweiligen Lehrbetriebes. Handlungskompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit werden somit gestärkt.

Die Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden Handwerk wird mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, der Europäischen Union und des Bundes finanziell unterstützt.

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