Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Ziel:
Bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst fallen häufig elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V3, bisherige BGV-A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Zunehmend werden diese Tätigkeiten auch von Nichtelektrikern in den entsprechenden Fachabteilungen durchgeführt. Damit für diesen Personenkreis der gesetzliche Rahmen gewährleistet ist, wurde in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ aufgenommen. Auch nach § 5 der Handwerksordnung können Mitarbeiter durch eine entsprechende Zusatzausbildung die Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ erwerben, womit der Lehrgang auch für diese Zielgruppe geeignet ist. Ziel dieses Lehrgangs ist es, den Mitarbeitern die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die der oben genannten Durchführungsanweisung entsprechen.
Zielgruppe:
Technische Mitarbeiter aus Inbetriebnahme, Instandhaltung und ähnlichen Bereichen.
Inhalt:
- Einschlägige gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die UVV
- Schutzmaßnahmen und -arten
- Wichtige Maßnahmen zur ersten Hilfe
- Instandhaltungsmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- An-und Abklemmen von elektrischen Betriebsmitteln
- Prüfen der elektrischen Sicherheit
- lehrgangsinterner Test
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